Re: Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum


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Abgeschickt von Karl-Heinz am 18 Dezember, 2003 um 12:26:11:

Antwort auf: Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum von Krauss am 15 Dezember, 2003 um 18:56:32:

Beim Bauamt nachfragen und nicht auf den provisionsgeilen Makler hören. Die Kanzleien und Praxen würden sich über Küchenabluft und Kinderwagen evtl. nicht sehr freuen und einen Abwehranspruch geltend machen, wenn sie einen haben. Und nur schriftlich zählt !!!




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