Frist zur Nachbesserung/Ausführung verstrichen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hans-Georg am 22 Dezember, 2003 um 13:33:15

Wer weiß Rat?
Wir haben eine neue, bei Kauf bereits fertig gestellte Eigentumswohnung erworben.
Der Kaufvertrag (kein Bauträgervertrag), den wir beim Notar geschlossen haben, beinhaltet eine Erneuerung des Balkonaufbaus (da Pfusch bei der Ausführung).
Nun ist der klassische Fall eingetreten. Zum Zeitpunkt der Abnahme am 30.11. wurde rein gar nichts am Balkon ausgebessert, obwohl rückwirkend bis zum Notarvertrag Anfang November hier überwiegend strahlendes Wetter war. Wir haben ihm also Frist Nr.1 gesetzt, die er nicht eingehalten hat, jedoch mit den Arbeiten begonnen hat. Frist Nr.2 ist nun auch schon verstrichen, die neue Grundierung konnte er so gerade eben noch auftragen und nun schiebt er den Rest es auf de Wetterabhängigkeit.
Nachdem das Bisschen, was er bislang gemacht hat, auch Pfusch ist, ist meine Geduld nun am Ende. 3,5% haben wir vom Kaufpreis bereits eingehalten.
Wer weiß nun wie man weiter fortfahren kann. Muss ich nun extra einen vereidigten Sachverständigen oder Rechtsanwalt beauftragen, die meine Ansprüche aus höherer Instanz durchsetzen können ? Ich meine, dass er die Frist nicht eingehalten hat, ist doch nun klar. Nur, was muss ich tun, damit ich nun einen Spengler beauftragen kann und die Rechnung aus den 3,5% bezahlen kann, die noch bei der Bank liegen ?
Vielen Dank für alle Hinweise im Voraus,
Gruß Hans-Georg



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]