Wie intensiv darf ich eine Garage nutzen, dass sie eine bleibt?


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Abgeschickt von Holzhütte 2004 am 04 Januar, 2004 um 19:16:10

Ich möchte auf unserem Grund und Boden eine Garage errichten. Nun gut, eigentlich soll es gleichzeitig meine Hobbyautowerkstatt (kein Gewerbe!)sein. Laut der Bayr. BO sind ja Garagen bis 100m² (ich denke ohnehin eher an ca. max. 30qm) genehmigungsfrei, zudem dürfen Garagen auch an der Grenze errichtet werden. Der Status Garage, wäre also schonmal sehr hilfreich. Tatsache ist, dass es sich auch tatsächlich um einen Unterstellplatz für eines unserer Kfz handeln wird. Bisher gibt es für 3 zugelassene Kfz nur 2 überdachte Stellplätze. Nur möchte ich auch von Zeit zu Zeit mit einer in der Gargrage befindlichen Hebebühne/Werkbank Reparaturen durchführen. Verliert dadurch das Objekt das Recht eine "Garage" zu sein. Laut BO konnte ich nur ersehen, dass lediglich Abstellräume für KFZ ohne Tankinhalt nicht als Garage gelten.

Besten Dank!


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