Re: Mängelhinweis bei Verkauf einer Immobilie?


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Abgeschickt von Gast am 07 Januar, 2004 um 13:28:12:

Antwort auf: Mängelhinweis bei Verkauf einer Immobilie? von Kopeke am 06 Januar, 2004 um 16:23:51:

Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Hat der Verkäufer davon ausgehen können, dass die Handwerker den Schaden ganz beseitigt haben? Hat der Verkäufer selbst gebastelt? Hat er bei Befragung nach Mängeln und beseitigten Mängeln gelogen ? Gibt es Zeugen? Haben die Handwerker darauf hingewiesen, dass der Schaden nur oberflächlich zu beseitigen war? Gab es Mieter, die den Mangel miterlebt haben? Kosten der notwendigen Renovierung ?
Grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet wertrelevante Vorschäden offenzulegen. Vergleiche Unfallwagen-Problematik!


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