Definition: eingeschossige Bauweise


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Abgeschickt von Christoph Muffler am 07 Januar, 2004 um 14:48:54

Hallo, kann mir jemand die Definition für die eingeschossige Bauweise in Baden Württemberg geben.

Problemstellung--> Wenn ich z.B. eine Lagerhalle baue mit 200m² die ein Flachdach, und rund 12m Firsthöhe hat, wieviel % oder m² darf ich dann mit einem zwischenboden versehen (der diesen Bereich dann sozusagen zweigeschossig macht) ohne das ich die Eingeschossigkeit des Bebauungsplanes verletzte ?


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