Probleme mit Erdbauer wegen nachträglicher Erhöhung vom Pauschalpreis für Baugrube


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Abgeschickt von Thorsten Busch am 09 Januar, 2004 um 21:55:23

Hallo liebe Experten von baurecht.de!

Ich schildere hier einen Fall aus meiner Perspektive und wäre für Anmerkungen und Ratschläge offen!

Wir bauen derzeit unser Einfamilienhaus. Der Zeitplan sah vor, dass der Keller noch 2003 fertiggestellt wird.

Vorgeschichte:
Vorgesehener Starttermin für den Kellerbauer Mitte Oktober. Aussage des Aushubunternehmners B. nach Besichtigung der Baugrube Ende September: "Wir kommen am Wochenende bevor der Kellerbauer kommt und machen die Grube Freitag/Samstag. Kostenpunkt ca. 2000 ¤"
Das will ich genau wissen und faxe an Herrn B. folgenden Wortlaut:
"wie heute morgen besprochen, sende ich das Fax mit den Plänen. Bei Fragen bitte ich um Rückruf.. [Es folgen sämtliche Nummern Büro, Handy, Zuhause]
Für das Treffen vor Ort würde mir Freitag oder Montag passen.
Maße des Hauses: 10,49 x 10,61
Es ist ein Grundstück mit leichtem Hang zur Straße ( ca. 1m Höhenunterschiede auf 10m Länge).
Ich gehe von 240-260 Kubikmetern Volumen aus, das für KG, Fundamente und Zisterne ausgebaggert werden müßte.

Viele Grüße...

Anlage: Katasterauszug, Grundstückplan von oben, Ansicht von der Hausseite mit Höhenangaben"

Nach dem Treffen habe ich ein _Angebot_ der Firma bekommen:
[...]
Baugrube ausheben, Mutterboden seitlich lagern und verladen auf LKW - Pauschal 850 Euro
Dreiachser im Stundenlohn nach Anweisung der Bauleitung - Pro Stunde 45 Euro
[...]
Preise zzgl. ges. Mwst.


Dieses Angebot habe ich dann angenommen und den Auftrag erteilt.


Nach Hin und Her war dann WE 24./25. eingeplant, Donnerstags wurde ich dann auf folgende Woche Dienstag vertröstet. Bestätigt wurde das vom Büro B. Aus Dienstag wurde Mittwoch und schließlich dann Freitag, 31.10.. An dem Tag hat er dann mal den Mutterboden zur Seite geschoben. Samstag war nicht wegen Feiertag. (1.11.).

Am 4.11. gab es ein Gespräch mit Architekt (gleichzeitig Kellerbauer), Herrn B. und mir. Eine Verabredung wurde getroffen: "Mittwoch abend bin ich fertig, Donnerstag kann das Schnurgerüst gestellt werden".

Pustekuchen. Mittwoch abend ist er nicht fertig und Donnerstag hat er was anderes vor. Dafür sagt er: "Bis Freitag 11 Uhr bin ich fertig, dann kann der Kellerbauer kommen."
Auch Pustekuchen: Freitag dauert das ganze bis ca. 13 Uhr. Zum Glück konnte der Kellerbauer nicht (was Herr B. aber nicht wußte). Wir schreiben den 7.11..

Am 8.11. macht er noch die Zisterne (mit nem anderen Bagger).

Am 10.11. fängt der Kellerbauer an und fährt erstmal Material und nen kleinen Bagger für die Kanalarbeiten an.
Am 11.11. die Überraschung: beim Stellen des Schnurgerüsts bemerken die Arbeiter, dass die Baugrube dafür nicht breit genug ist...
Da ich keine Zeit verlieren möchte machen es die Leute: Schnurgerüst abbauen, Grube größer machen (ca. 30 Kubik), Schnurgerüst aufbauen.
Zusätzliche Kosten: 600 ¤, kein Thema.

Die Kellerleute machen ordentliche Arbeit, das Wetter spielt "Gott sein Dank!" mit und der Rohbau ist wirklich noch 2003 fertig.

Jetzt zu Herrn B.:
Er misst die Baugrube (nach den Nacharbeiten der Kellerleute) aus und kommt auf ca. 430 Kubikmeter. Dafür möchte er den Pauschalpreis auf 1250 Euro erhöhen.

Es folgt eine Rechnung vom 1.12. (Poststempel 4.12.) mit eben diesem neuen Preis. Gesamtsumme: ca. 3119 ¤ (Zahlbar sofort rein netto Kasse)
Neben diesem Posten ist auch ein anderer in unseren Augen zu hoch: dieser macht 75 Euro aus (1,5 h statt 2,5h Planierarbeit, ohne Nachweis seinerseits)

Mit dem Angebotspreis und den abgezogenen 75 Euro beläuft sich die Summe auf ca 2540 Euro.
Ich habe ihm am 11.12. 2300 Euro überwiesen. 240 Euro habe ich ihm für die zu kleine Baugrube abgezogen (600 ¤ hatte ich Mehrkosten!!)

Am 2.1.04 hat er mich dann angerufen und gefragt, wann ich den Rest überweise. Ich sagte ihm, dass ich den neuen Angebotspreis nicht akzeptiere (wie schon als er nachgemessen hatte) und einen Teil abgezogen habe wegen den Nacharbeiten. Daraufhin meinte er, ich hätte ihn übers Ohr gehauen: ich hätte ihn mit einem kleinen Aushub geködert, der dann viel größer geworden wäre und ich habe ihm keine Frist für eine Nacharbeit gesetzt. Damit würde ich mir es zu leicht machen. Ich habe das Gespräch dann beendet, nachdem er mit Anwalt gedroht hat.

Am 5.1. (Poststempel 5.1.) kam dann eine Mahnung über den fehlenden Betrag.
Auf dem Schriftstück steht "2. Mahnung" und es wird von eine 1. Mahnung geredet, nach der keine Zahlung eingegangen wäre. Wir haben aber außer dem Anruf keine Mahnung erhalten.
Die Rechnung wird aufgeführt mit Datum und Fälligkeit 1.12.
Zum fehlenden Betrag von 819.82 Euro kommen 2 Euro Gebühr und 9,29 Euro Zinsen.

Soweit die Fakten aus unserer Sicht.
Nun die Fragen:
- Kann man eine 2. Mahnung ohne 1. Mahnung schicken? Es wird auch kein Datum der 1. Mahnung angegeben.
- Ist unser Abzug berechtigt oder hat er Recht mit der fehlenden Fristsetzung? (vorherige Terminzusagen wurden nicht eingehalten, deswegen haben wir aufgrund des Zeitdrucks den Kellerbauer damit beauftragt)
- Kann er einfach den Pauschalpreis nach getaner Arbeit erhöhen? Die Pläne zum Ausrechnen des Volumens hatte ich mitgefaxt, s.o.
- Ist vielleicht eine Frist verstrichen, da er sich erst 21 Tage nach Bezahlung des Abschlags gemeldet hat (ich komme wegen der seltsamen 2. Mahnung darauf)
- Ist es besser keinen Schriftverkehr zu machen oder sollte ich meine Abzüge ihm detailliert zu kommen lassen (telefonisch hatte ich es ihm erklärt).

Um unsere Haltung auch deutlich zu machen: wir möchten ihm zahlen, was ihm zusteht, aber auf keinen Fall mehr!

Vielen Dank,

Thorsten Busch


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