Re: Treu und Glauben?!?!


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Abgeschickt von Anwalt am 26 Januar, 2004 um 14:32:23:

Antwort auf: Treu und Glauben?!?! von Murat U. am 22 Januar, 2004 um 17:51:16:

Den §§ 157 und 242 BGB liegt schlicht und einfach der Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Zum einen kann ein Gesetz niemals alle erdenklichen Fälle regeln. Zum anderen ist auf die Vertragparteien Rücksicht zu nehmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vielleicht einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben. Einfach ist es natürlich, wenn beide Parteien dasselbe wollen, dann wird der Vertrag nach § 157 "ergänzend" ausgelegt. Sofern das nicht der Fall ist, findet in aller Regel eine Überprüfung des mutmaßlichen oder wirklichen Parteiwillen statt.




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