Re: Vorgehensweise bei nicht Einhaltung Vetrag


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Abgeschickt von Gast am 01 Februar, 2004 um 21:23:23:

Antwort auf: Vorgehensweise bei nicht Einhaltung Vetrag von Mirko am 01 Februar, 2004 um 18:41:50:

Keine VOB-B vereinbart ? Fristen setzen durch Rechtsanwalt .............. aber manchmal ist die friedliche Alternative also Warten besser und schneller, denn wenn die Firma abbricht dann dauert es evtl. noch länger. Geht's denn überhaupt nicht weiter ?




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