Abgeschickt von RA Schmidt am 30 September, 2003 um 09:08:40:
Antwort auf: Baugenehmigung für Holz-Balkon? von Peter am 30 September, 2003 um 09:05:09:
Bundesland? Balkone sind genehmigungspflichtig.
Da die Ordnungswirdigkeit schon verjährt ist, brauchen Sie bei nachträglicher Genehmigung aber keine Strafe zahlen. (nur die Genehmigungsgebühren und ich hoffe natürlich, dass der Balkon auch genehmigungsfähig ist!)