Re: Bauvorbescheid


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von U.Nentwig am 10 Oktober, 2003 um 14:05:49:

Antwort auf: Re: Bauvorbescheid von Seiholz am 10 Oktober, 2003 um 13:59:38:

: Die Dachneigung und Größe ist evtl. im Bebauugsplan vorgeschrieben oder darf zumindest nicht von der Umgebungsbebauung merklich abweichen. Daran erkennen Sie, ob das LRA richtig entschieden hat bzw. die kommende Entscheidung OK ist. Falls sie unbedingt an Ihrer Dachneigung hängen, dann müssten Sie dem Bescheid widersprechen und Jahre vors Gericht gehen. Ich würde den Antrag kurzfristig in netter Kooperation mit dem LRA umstellen, dann haben Sie ihre Genehmigung. Dass ein schwebendes Genehmigungsverfahren eine Frist für einen Vorbescheid verlängert, ist nicht zutreffend. Der Bauvorbescheid ist verfallen. Es ist aber mit Erteilung eines neuen gleichartigen zu rechnen.

Sehr geehrter Herr Seiholz,

besten Dank für die Hinweise.

Viele Grüße

U.Nentwig



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]