Anbau an der Grenze


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Abgeschickt von silbereisen erich am 07 Februar, 2004 um 19:58:47

mein nachbar hat 1970 eine Grenzgarage gebaut.
Ich habe 1993 an diese mit Baugenehmigung angebaut.
Jetzt bemerkt mein Nachbar, daß seine Garage nicht gänzlich an der Grenze ist.
Vom Vermessungsamt wurde ein Überbau von 0,07 qm festgestellt(also so groß wie ein DIN A4 Blatt).
Grundstücksverkehrswert € 2,80.
Er hat einen RA beauftragt. Es ist bereits am Gericht.
Wird das vom Gericht wegen Nichtigkeit zurückgewiesen oder was muß ich hier erwarten.

Eine Antwort von Ihnen könnte ich evtl. am Gericht verwenden.

Gruß Silbereisen
94249 Bodenmais
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