Re: Stellplatznachweis


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Abgeschickt von Karo Meyer am 08 Februar, 2004 um 17:29:50

Antwort auf: Re: Stellplatznachweis von silbereisen bodenmais am 07 Februar, 2004 um 20:39:10:

Danke für Ihre Antwort,
in Hessen gilt eine eine Baugesetzgebung, die es den Kommunen freistellt wie hoch die Anzahl der Stellplätze sein muss. Bei uns sind das zwei zusätzliche zu den 2 bereits vorhandenen.
Da es eine eigeneständige wohnung im Dach ist, mit Küche, Bad etc. wird unser Haus von einem einfamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus umgewandelt (Nutzungsänderung).
Das hat auch zur Folge, dass wir höhere Grundsteuer zahlen müssen und beim Steuerjahresausgleich die ortsübliche Miete als einnahme einsetzen müssen.
Alles andere wäre Steuerhinterziehung und das ist mir ein wenig heikel.
Danke trotzdem und Gruß


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