Re: Fahrtkosten bei Stundenlohnarbeiten ?


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Abgeschickt von Gast am 09 Februar, 2004 um 13:17:38:

Antwort auf: Fahrtkosten bei Stundenlohnarbeiten ? von Meier,Sabine am 07 Februar, 2004 um 10:58:28:


Kein Bauherr kann gezwungen werden, nicht vereinbarte
Stundenlohnarbeiten zu bezahlen. Stundenlohnarbeiten
müssen vor der Durchführung von beiden Vertragspartnern
als solche vereinbart werden. Eine Ausführungsfirma kann bei
einer fehlenden Vereinbarung dann nur noch versuchen, die
Leistung als Nachtrag auf der Basis des Hauptangebotes
abzurechnen.
Allerdings: auch die ausführende Firma kann nicht gezwungen
werden, eine Leistung auf Stundenbasis auszuführen. Sie kann
auch ein Nachtragsangebot auf Einheitspreisbasis stellen, wenn
z. B. der Stundensatz sehr niedrig angeboten worden ist und
daher von ihr gar keine Abrechnung nach Stundensätzen
gewünscht ist.
Um dem Bauherr eine Überwachungs- und Kontroll-möglichkeit
zu bieten, müssen Stundenlohnarbeiten vor Beginn rechtzeitig
beim Bauherrn angemeldet werden.
Wird diese Anzeige ”vergessen”, kann der Unter-nehmer
Stundenzettel nicht mehr als Beweismittel einsetzen, sondern er
muss auf andere Weise den Umfang der Arbeit exakt
nachweisen und notfalls die Kalkulation aufdecken.
Die Stundenlohnzettel sind ein wichtiges Dokument und
müssen daher sehr exakt ausgefüllt werden, damit der Bauherr
die Art und den Umfang der Leistung nachvollziehen kann.
Folgende Angaben müssen auf einem Stundenlohnzettel
enthalten sein:
• Datum
• Bezeichnung der Baustelle
• Genaue Bezeichnung des Bauteils
• Exakte Beschreibung der durchgeführten Leistung
• Dauer der Arbeiten
• eingesetztes Personal mit Qualifikation
• eingesetzte Maschinen und Material
• anordnende Stelle.
Bei der Durchführung der Arbeiten hat die ausführende Firma die
Pflicht, auf eine wirtschaftliche Durchführung zu achten.
Die wichtigsten
Aussagen
der VOB/B
§§ 2 und 15
Bemerkungen
4. Schritt
Der Bauherr hat 6
Werktage Zeit, die
vorgelegten
Stundenzettel zu
prüfen
§ 15 Nr. 3
Der Bauherr – normalerweise nicht der Architekt - bestätigt
durch seine Unterschrift den Umfang der
Stundenlohnarbeiten. Gibt der Bauherr die Stundenzettel nicht
fristgerecht zurück, gelten die Leistungen als anerkannt.
Der Bauherr hat jedoch auch dann noch das Recht, den Inhalt
des Stundenzettels anzuzweifeln. Allerdings muss dann er
nachweisen, dass der Inhalt des Stundenzettels falsch war;
vorher ist die ausführende Firma beweispflichtig.

5. Schritt
Stundenlohnrechnungen
sind
möglichst schnell,
spätestens nach
4 Wochen
einzureichen
§ 15 Nr. 4
Die VOB verlangt eine möglichst rasche Abrechnung von
Stundenlohnarbeiten. Dadurch soll der Bauherr auch die
Möglichkeit haben, die Rechnung zeitnah prüfen zu können.
Stundenlohnrechnungen können daher auch außerhalb eines
vereinbarten Zahlungsplans gestellt werden.
Zahlungsziel bei Stundenlohnrechnungen
bei fortlaufenden Stundenlohnarbeiten:
18 Werktage
abschließende Stundenlohnrechnung:
max. 2 Monate
Die wichtigsten
Aussagen des
BGB
Bemerkungen
Keine Aussagen
Im Werksvertragsrecht des BGB gibt es keine Aussagen über
Stundenlohnarbeiten, sie sind aber deswegen nicht
ausgeschlossen. Die Regelungen der VOB gelten auch bei
einem Werkvertrag nach BGB.

Aktuelle
Gerichtsentscheidungen
Bedeutung
anerkannter
Stundenlohnzettel
OLG Frankfurt a. M., Urteil
vom 14.06.2000 – Az. 23 U
7899,
NJW-RR 2000, 1470
Unterschriebene Regiezettel stellen nur dann eine
Anerkenntnis der Leistung dar, wenn die durchgeführten
Arbeiten, der Ausführungsort und –zeitraum sowie ihr Umfang
so deutlich beschrieben wurde, dass der Bauherr oder ein
Sachverständiger ihren Inhalt konkret überprüfen kann und die
Angemessenheit überprüfen kann.
Unterschriften unter Stundenlohnzettel mit allgemeinen
Angaben wie ”Schutt abgefahren, aufgeräumt, nachplaniert ...”
erkennen keinerlei Leistung an.
Fahrtkosten bei
Regieaufträgen
OLG Düsseldorf, Urteil vom
16.05.2000 – Az. 21 U 145/99
BauR 2000, 1334
Die Fahrtkosten für notwendige Einkaufsfahrten im
Zusammenhang mit Regiearbeiten können dem Bauherrn
verrechnet werden.
Die Fahrten von und zur Baustelle allerdings nur dann, wenn
es sich nur um kurzfristige Baustellen handelt, die vollständig
auf Regiebasis abgerechnet werden. Dauert eine Baustelle
jedoch mehrere Wochen, können die An- und Abfahrtskosten
zur Baustelle nicht berechnet werden, da es dann
gewerbeüblich ist, das die ausführende Firma diese Kosten in
ihrem Stundensatz berücksichtigt.
Prüfvermerk des
Architekten
Nachweis von
Stundenlohnarbeiten
OLG Düsseldorf, Urteil vom
10.12.2002 – Az.: 21 U
106/02,
IBR 05/2003
Der Prüfvermerk eines Architekten unter einer
Stundenlohnrechnung bedeutet, dass die Rechnung fachlich
und rechnerisch richtig ist. Wenn der Bauherr den Umfang der
Stunden anzweifelt, muss er nachweisen, dass die
ausführende Firma zu viele Stunden für die durchgeführten
Arbeiten aufgeschrieben hat. Voraussetzung dafür sind
allerdings exakt ausgefüllte Stundenlohnzettel.
Bedeutung der
Bauherrnunterschrift
auf
Stundenlohnzettel
OLG Celle, Urteil vom
03.04.2003, IBR 06/2003
Hat ein Bauherr einen Stundenlohnzettel abgezeichnet und
möchte er den Stundenumfang anzweifeln, muss er den
Beweis antreten, dass die Leistungen schneller abgewickelt
hätten werden können.


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