Grundbucheintrag


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Abgeschickt von Waldemar Schuster am 10 Februar, 2004 um 08:46:55

Hallo. Eine Frage.
Habe am 23.07.03 eine Reihenendhaus mit Garage und einem Stellplatz von einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft gekauft ( Wert 126000 € ), das Objekt habe ich vorher als Mieter bewohnt.Nach dem Kauf bekam ich u.a.eine Rechnung von 388 € für einen Grundbucheintrag "Zugehörigkeit des bestimmten Stellplatzes zu meinem Haus ".( 22.08.03 )
Im Kaufvertrag steht: "Mit Urkunde des amtierenden Notars vom 20.05.03 hat die Gemeinnützige Grunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrrechte) bestellt und Wohneigentum begründet.Unter anderen wurde das vorgenannte Wohnungseigentumsrecht gebildet.
Darüber hinaus wurden Sondernutzungsrechte begründet,
wobei sich die Gemeinnützige hinsichtlich der Stellplätze das Recht vorbehalten ha, diese durch gesonderte Erklärung einzelnen Wohnungseigentumsrechten zuzuweisen.
Ein Verwalter ist bestellt. Die genannte Urkunde ist im Grundbuch vollzogen."
Meine eigentliche Frage : Muss dieser Grundbucheintrag
von 388 € von mir bezahlt werden ? oder müsste man es
der Gemeinnützigen in Rechnung gestellt werden ???


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