Mängel: zu wenig Wohnfläche als laut Vetrag, Garagebreite falsch


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Abgeschickt von Hideg am 10 Februar, 2004 um 13:09:50

Hallo zusammen,

ich habe einen Neubau gekauft. Preis 200000,-€.
Nun stellt sich heraus (durch Sachverständugen), dass das Haus 8,5 qm zu wenig Wohnfläche hat. Laut Kaufvertrag hätte es mindestestens 127 qm haben müssen.
Der Unternehmer ist bereit Preisnachlaß zugeben aber mit einer abneteuerlichen Rechnung, die sich wie folgt zusammensetzt.

200000€ - Gründstückpreis = 170000€

3 % könnte man als Toleranz von der gesamten Wohnfläche abziehen d.h. man hätte noch Anspruch auf 123,19 Wohnfläche.
170000 € durch 123,19qm = 1379 € pro qm

1379 € pro qm mal (123,19- 118,5)= 6467€


Das ist das Unternehmen bereit zu zahlen.

Aber ich bin mit dieser Toleranz von 3 % nicht einverstanden, weil wir im Notarvertag die Wohnfläche von mindestens 127 qm haben, (also keine ca. Angabe)
Außerdem haben wir von dem Kaufpreis Notar und Gerichtskosten bezahlt, und wir haben einen Mangel der durch einen einmaligen finaziellen Ausgeleich nicht weggemacht werden kann, denn die Wohnfläche fehlt einfach. Außerdem dürfen die überhaupt das Grundstück abziehen? Wir haben schlüsselfertig gekauft und über den Preis des Grundstücks wurde nie gesprochen? Das sind für mich nicht nachvollziehbare Zahlen und Rechnungen.

weiterer Mangel
Die 9m Garage ist um 24 cm in der Breite kürzer, das macht gut 2 qm weniger Fläche aus. Hier will das Unternehmen garnichts bezahlen. Die jetzige Garagenbreite beträgt 2, 81 cm. Reicht das als Platz für ein Auto+ bequemen aussteigen ? Kann ich nicht beurteilen, weil Garage noch nicht fertig.

Gibt es ein nützliches Buch oder Urteile oder Hinweise?
zu Mängel am/ im Haus

Vielen Dank! I. Hideg




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