Einbauhöhe von Dachflächenfenstern


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von H.-G. Köpp am 12 Februar, 2004 um 10:35:27

Guten Tag,

gibt es gesetzliche Vorschriften oder einzuhaltende DIN-Normen bezüglich der Einbauhöhe von Dachflächenfenstern? Bei meinem Reihenhaus wurden die Dachflächenfenster meiner Ansicht nach zu tief eingebaut (Oberkante bei circa 1,70m). Die Vorgabe der Brüstungshöhe von mindestens 80cm laut hessischer LBO wird aber eingehalten und auf diese verweist der Bauträger.

Bei Hausübergabe habe ich die zu niedrig eingebauten Dachflächenfenster in einem schriftlichen Mängelprotokoll aufgeführt. Diesem Punkt wurde bei der Übergabe durch den Architekten nicht widersprochen. Der Architekt wurde zwischenzeitlich vom Bauträger entlassen und der Bauträger erkennt den Mangel nicht mehr an. Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

Nun habe ich im Internet die DIN 5034 gefunden die eine Fensteroberkante von 2,20m bei senkrechten Fenstern und von etwa 2m bei Dachflächenfenstern fordert. Ist dies nur eine Empfehlung oder kann ich hieraus Ansprüche gegenüber dem Bauträger ableiten?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]