Abgeschickt von Samira Hashemi am 13 Oktober, 2003 um 08:51:51:
Ich habe einen Vertrag unterzeichnet,der die VOB/B für anwendbar erklärt, ohne aber bisher vom Auftragnehmer tatsächlich die Möglichkeit bekommen zu haben, vom Inhalt der VOB Kenntnis zu nehmen. Textausfertigung war nicht beigefügt und unterschreiben hab ich auch nichts zusätzlich. VOB/B somit überhaupt wirksam vereinbart ?