Abgeschickt von Braeu am 13 Oktober, 2003 um 11:49:20:
Habe durch einen Architekten eine Bauunternehmung aufgrund eines Angebotes in dem auf die Geltung VOB/B hingewiesen wurde mit Umbauarbeiten beauftragt. Die Beauftragung umfaßt nur knapp die 65% des Angebotsvolumens. Der Auftraggeber verlangt im Nachhinein zusätzlich Kosten für die Baustelleneinrichtung, weil diese durch die nur teilweise Beauftragung nicht voll abgedeckt sei. Ist das Ok?