EILIG: Abrechnung von Handwerkerleistung nach Gutdünken?


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Abgeschickt von Tatzel am 14 Oktober, 2003 um 08:32:50

Ich habe in einem Altbau eine Totalsanierung vornehmen lassen. U.a. war ein Raum komplett zu verputzen. Der Handwerker war mit mir vor Ort. Er wusste, dass auch Heizung neu errichtet werden würden. Sein Angebot lautete nun: "100 m² Verputzarbeiten an den Wänden ohne Material: € xx,xx je m²".
Dieses Angebot nahm ich mit einem separatem Schreiben wie folgt an: "100 m² Verputzarbeiten an Wänden und Fensterstürzen, streichfertig, ohne Material: € xx,xx je m²".
Die Arbeiten wurden mehr schlecht als recht erledigt.
Dann wurde eine erste Rechnung gestellt, in welcher auf Stundenbasis (Regiearbeiten) abgerechnet wurde.
Die zweite Rechnung wurde nun nach Aufmaß (vereinbart) gestellt, jedoch erscheinen zusätzliche Positionen:
- Fensterleibung mit Eckschutzschienen, abgerechnet in lfd. Metern
- Setzen der Eckschutzschienen selbst, abgerechnet in lfd. Metern der Schienen
- Vorarbeiten u. Streckmetall, große Schlitze u. Löscher verputzen.

Nun endlich die Frage:
Ich als Laie bin davon ausgegangen, dass mit meiner Auftragserteilung alles abgedeckt wäre. Nun werden Leistungen verrechnet, die nicht explizit angegeben waren und über deren Berechnung nicht weiter gesprochen wurde. Denn, ich wollte malerfertige Wände.
Wer ist im Recht?


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