Abgeschickt von Gernot Back am 18 Oktober, 2003 um 10:54:09:
Nach einer Anfrage eines Mobilfunkunternehmens bzgl. der Errichtung einer Sendeanlage auf meinem Haus frage ich mich, ob dies eine baugenehmigungspflichtige Umnutzung der zuvor dort baurechtlich genehmigten Wohnung darstellt, wenn ein Zimmer der Wohnung abgeteilt wird für einen Technikraum?