Re: Mindesthöhe Balkonbrüstung


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Abgeschickt von Geppl am 18 Oktober, 2003 um 11:11:40:

Antwort auf: Mindesthöhe Balkonbrüstung von Susanne Dasch am 14 Oktober, 2003 um 21:12:19:

Die Mindesthöhe von Geländern richtet sich nach der Absturzhöhe ! Das Bauamt gibt kostenlos Auskunft und man kann da notfalls als "Herr Schmidt" nachfragen! Meines Erachtens gilt:
Aus Sicherheitsgründen müssen Geländer ab einer Absturzhöhe von einem Meter 90 cm hoch sein.
Ab einer Absturzhöhe von 12 m muß eine 1,10 m hohe Brüstung vorgesehen werden.
Über einer Absturzhöhe von 1,50 m dürfen Geländeröffnungen maximal 12 cm betragen.
Der Abstand bei vorgehängten Geländern zwischen Fußboden und Umwehrung darf maximal 4 cm ausmachen.
Geländerstäbe können auf, an oder unter Balkonplatten befestigt werden. Um Spannungen zu vermeiden (Bildung von Rissen) sollten sie nach Möglichkeit nicht an der Hauswand befestigt werden.
Je nach Gestaltungsabsicht können Geländer und Brüstungen offen bzw. geschlossen in Stahl, Aluminium, Holz, Glas mit oder ohne Drahteinlage, Kunststoff, Mauerwerk, Beton usw. ausgeführt werden.




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