Abgeschickt von Justus Ehlers-Stolz am 18 Oktober, 2003 um 18:30:08:
Gehört zu einem schlüsselfertigen EFH auch eine grundbuchrechtlich abgesicherte Wasserleitung etc. oder reicht es wenn der Bauträger Eigentümer des Nachbargrundstücks ist und erklärt die Überleitung zu dulden?