Frist zur Beseitigung von Baumängel


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Abgeschickt von GAST-WL am 19 Oktober, 2003 um 10:25:37:

Als Bauherr beanstandete ich vor 5 Wochen die Mangelhaftigkeit einer erbrachten Bauleistung. Ich forderte mit Einschreiben/Rückschein den Bauunternehmer auf, binnen 4 Wochen zu erklären, ob und in welchem Umfang er zur Mängelbeseitigung bereit sei. Nun meint er ganz frech, ich sei nicht mal in der Lage richtig eine wirksame Nachfrist zu setzen! Was meint der Mensch?


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