Abgeschickt von Anders Leben am 18 November, 2009 um 16:56:56:
Antwort auf: Re: Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet von Bauassessor am 18 November, 2009 um 10:31:23:
Das klingt, als ob die Kommune vorher Eigentümerin war (sonst stünde es wohl nicht - ich vermute - zugunsten der Stadt - im Grundbuch.
Die drei Firmen ohne zivilrechtliche Einschränkung spielen natürlich keine Rolle.
Dass man jetzt das bauen will, das zu unterlassen man beim Kauf zugesagt hatte, klingt auch nicht wirklich überzeugend.
Da kann man nur nach den wahren Gründen zu forschen versuchen - vermutlich ging es um echte Wirtschaftsförderung (Gewerbesteuer). Und das müßte man dann eben gegenüber der Gemeinde kompensieren (Kaufpreisnachzahlung Gewerbe => Wohnbauland o.ä.).