Re: carport/ Eingangsüberdachung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Dezember, 2009 um 12:41:46

Antwort auf: carport/ Eingangsüberdachung von Heiko am 27 Dezember, 2009 um 12:23:15:

Zunächst weiß die Gemeinde Bescheid ... dort können Sie sich in der Regel kostenfrei beraten lassen. Die Notwendigkeit einer Zustimmung des Besitzers der anderen DHH erschließt sich mir jetzt nicht. Eher könnte der Nachbar auf der anderen Seite betroffen sein.

Eine Baugenehmigung ist in den meisten Fällen erforderlich.

Je nach Bundesland könnte eine Kombination aus Hauseingangsüberdachung und Carport problematisch werden. Genaueres lässt sich nur am konkreten Fall erkennen und dann klären.


: Seit 6 Jahren bin ich Besitzer einer Doppelhaushälfte. Die andere Hälfte ist schon länger in fremden Besitz. Ich möchte gerne demnächst den Vorplatz von meiner Garage, der zugleich der vorplatz von meiner Haustür ist, Überdachen. Da wir jetzt ein Kind haben und es ist besser im Trockenen auszusteigen! Meine Frage: Wer kann mir helfen, muß ich den anderen Besitzer der Doppelhaushälfte um erlaubnis fragen, kann er sich Wehren, brauch ich einen plan bei der Gemeinde? Wer weiß bescheid?





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