Re: Flurnummern


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von oberh am 27 Juli, 2010 um 09:22:27

Antwort auf: Re: Flurnummern von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2010 um 18:57:23:

Hi!

Für eine katastermäßige Zerlegung bedarf es keiner notariellen Beurkundung.
Je nach Bundesland bedarf es einer Teilungsgenehmigung durch die Kommune.
Unterm Strich kann man seine Grundstücke "fast" zerlegen, wie man möchte.

Da das Grundstück ganz bebaut werden soll, frage ich mich, wieso vorher zerlegt worden ist?

Soll ein großer Baukörper errichtet werden, so wird die GRZ und GFZ auf das "Baugrundstück" bezogen.
Werden jedoch z.B. je ein Reihenhaus auf einem Flurstück gebaut, so ist auch jeweils nur auf das jeweilige Flurstück die GRZ und GFZ zu berechnen.

Nachlesen kann man das in der jeweiligen Landesbauordnung und im BauGB.
"Erfahren" kann man das bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur seines Vertrauens - der ja sowieso in der Frühphase einer Planung involviert werden sollte.

Die letzte Frage verstehe ich nicht so ganz.
Das aus drei Flurstücken bestehende Baugrundstück soll auf 2 Kinder aufgeteilt werden?
Wenn wieder ein großes Gebäude errichtet wird, dann kann bei vorhandener "Abgeschlossenheit" der Wohnungen eine Aufteilung nach WEG erfolgen.
Dies muss dann notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.
Vom Grundsatz her informiert hier erst einmal der Architekt.

Viele Grüße
Olaf



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]