Gesendet von Kevin Eyres am 09 August, 2026 um 18:04:33:
Hallo.
Auf dem Grundstück meines Elternhauses ist es der Fall das zwischen diesem und dem Nachbargrundstück ein erheblicher Höhenunterschied von besteht. Ich habe gelesen wenn bei ein Grundstück das natürlich Niveau verändert wurde, muss der jenige der für die Veränderung verantwortlich ist sich um die Absicherung kümmern. Bei einem natürlichen Hang der von dessen Grund die Gefährdung ausgeht, also der höher liegende.
Meine Frage nun, wenn beide Grundstücke verändert wurden um zu begradigen, der unter durch aushub der obere durch aufschütten, wie sieht dann die Rechtslage aus? Heben sich die Veränderungen gegenseitig auf und es greift die Regel das der „Gefährder“ in der Verantwortung ist?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen bevor wir es beim Nachbarn ansprechen. Der ist ausgerecht noch der Bürgermeister