Streupflicht


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Abgeschickt von Held-Reuther Ch. am 10 Februar, 2006 um 14:27:35

Zwischen meinem Grundstück und dem Gehweg liegt keilförmig ein Streifen Land der am oberen Ende ca. 5m
breit ist und nach unter zur Spitze verläuft. Dieses Stück ist im Besitz der Stadt und wird im Sommer auch durch städtische Arbeiter gepflegt.
Das zuständige Ordnungsamt behauptet ich wäre trotzdem streupflichtig. Da ich kein unmittlelbarer Anrainer bin bezweifle ich diese Aussage.
Zur Klärung der Sachlage würde ich mich über Ihren Rat freuen.




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