Abgeschickt von Herr Königs am 06 April, 2006 um 14:22:37
Wir haben eine Art Wintergarten angebaut. Ein dreiseitiger Innenhof wurde durch ein Dach, 80% Doppelstegplatte, und eine Seite durch 4 Türen, 40% Glas, geschlossen.
Frage: Was muß entfernt werden, damit es sich nicht mehr um ein Gebäude im Sinne des Nachbarschaftsgesetzes handelt?
Schon mal DANKE für die Antworten
MfG