Grenzgarage mit Terasse


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Abgeschickt von Dennis.V. am 17 April, 2006 um 10:05:18

Hallo
Wir haben ein Haus gekauft BJ. 1925.
1975 wurde eine Grenzgarage mit Terasse angebaut.
Jetzt 30 Jahre später Kommt einer Vom Bauordnungsamt und sagt das Geländer Auf der Garage sei nicht genehmigt.
Im Grundbuch ist keine Baulast eingetragen.
Können die nach 30Jahren da einfach so kommen und sagen ich muss das Geländer entfernen?
Mein Nachbar hat nichts dagegen da die Vorbesitzer diese Terasse auch schon genutz haben.
Ich hoffe mir kann einer helfen.
MGF
Dennis




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