Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 April, 2006 um 23:31:24
Antwort auf: Re: Dachterasse auf einer Garage von Metzing am 25 April, 2006 um 10:58:47:
Laut OVG NRW Beschluss vom 30.09.2005 - 10 B 972/05 als oberste Gerichtsinstanz
verliert eine Garage ihre zunächst bauordnungsrechtliche Zulässigkeit als priviligiertes Vorhaben durch die Terrasse und muß grundsätzlich Abstandflächen einhalten.
Gilt zunächst nur verbindlich für NRW.
: Für eine Dachterrasse auf einer Garage
: gilt laut OVG Rheinland-Pfalz
: Az.: 1 A 10952/00
: nicht immer ein Grenzabstand
: siehe: http://www.ra-kotz.de/dachterrasse.htm