Definition bauliche Anlage


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Abgeschickt von Markus Potter am 30 April, 2006 um 10:16:43:

Bayern, Landesbauverordnung: Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende und aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Bayern, Aussage Baureferat: Es handelt sich erst dann um eine bauliche Anlage, wenn sie auch betreten werden kann ("Da ist sogar ein Hundezwinger ein Streitfall!").
An was ist sich nun zu halten, wenn man auf Einhaltung des Grenzabstandes von "baulichen Anlagen" zum Nachbarn besteht?



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