Re: Sonderbauten in Hessen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Mai, 2006 um 18:13:02

Antwort auf: Sonderbauten in Hessen von Marita Meywirth am 22 Mai, 2006 um 17:35:52:

... im Zweifel Ihr Planer oder die genehmigende Behörde. In der Regel sind unterschiedliche Nutzungsarten und -bereiche feuerhemmend voneinander zu trennen. Das gilt z. B. bereits für eine Wand zwischen einem Abstellraum und einem Büro.

: Wird in der HBO bei Sonderbauten ein Beherbergungsbetrieb mit weniger als 30 Betten, aber mit einem Gaststättenbetrieb mit mehr als 40 Plätzen beim Brandschutz gleich beurteilt? Oder muß die Sonderbaueigenschaft in allen Nutzungsbereichen gegeben sein? Oder muß der Beherbergungstrakt feuerhemmend vom anderen Gebäude abgetrennt sein?
: Wer weiß das?





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