Bauzeichnung Gaube


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Abgeschickt von Felix am 25 Mai, 2006 um 13:28:29:

Hallo,

wir wollen an unserer Wohnung eine Gaube bauen lassen um ein wenig mehr Wohnraum zu bekommen.

Uns ist klar, dass wir dazu eine Baugenehmigung benötigen.

Nun haben wir von einem Architekten eine Bauzeichnung für eine solche Gaube anfertigen lassen.
Der Architekt behauptet, dass dazu auf der Bauzeichnung auch sämtliche andere Etagen eingezeichnet werden müssen (also auch Erdgeschoss und die 1. und 2. Etage (wir wohnen in der 3. Etage)).

Ist das so richtig? Wozu ist das gut?

Vielen Dank

Felix



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