Abgeschickt von Hartmut Schmidt am 20 Juli, 2006 um 18:05:08
Antwort auf: Baumhaus an der Grundstücksgrenze von Jörn am 23 April, 2006 um 23:59:23:
: Benötige ich für ein kleines Kinderbaumhaus irgendeine Genehmigung? Soll am Rand des Grundstücks stehn. Zur Straße und zum rechten Nachbargrundstück wären es weniger als 3 m. Höhe inkl. Stelzen ca. 4-5 m. Standort Schleswig-Holstein.
Frage: Ich habe für meinen Sohn ein Baumhaus 2x3m
gebaut, giebt schon aerer den Nachbarn,wie ist es bei ihnen gelaufen.Wohne in S/H
MFG Hartmut Schmidt