Re: GRZ Berechnung: Pool auch in GRZ 2?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 August, 2006 um 20:49:24

Antwort auf: Re: GRZ Berechnung: Pool auch in GRZ 2? von Uwe am 01 August, 2006 um 19:56:56:

Als Bauherr brauchen Sie die GRZ/GFZ nicht selbst berechnen zu können - dafür haben (und bezahlen) Sie ja den Entwurfsverfasser (Architekt oder sonst was) und die Erläuterung wann welche BauNVO gilt führt zu weit. Sie können sich auch vertrauensvoll an die Behörde wenden, die ihnen (i. d. R. kostenlos) erklärt welche Bauteile berücksichtigt werden müssen.

Und als Architekt hätten Sie wissen müssen wie's geht ... ;-)

: Hallo Herr Baumeister,

: : Sind Sie Planer, Architekt, Bauingenieur oder Bauherr?

: ich bin Bauherr. Aber das hat doch keine Auswirkungen auf die Berechnung der GRZ? Oder stehe ich jetzt total auf der Leitung?

: Mfg. Uwe





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