Re: Zulässige überbaute Grundstücksfläche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 September, 2006 um 18:23:41

Antwort auf: Zulässige überbaute Grundstücksfläche von Sabine Wichmann am 02 September, 2006 um 14:27:07:

Diese Aussage ist ohne nähere Erläuterung falsch.
Es gibt Baugebiete in denen nur 20% des Grundstück bebaut werden dürfen (GRZ 0,2) aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Die zulässige GRZ ist üblicherweise in Bebauungsplänen angegeben.

: nach unseren informationen dürfen nur ca. 20 % eines grundstückes überbaut werden.
: trifft dies zu? WO wäre das ggf. nachzulesen? auf welcher grundlage werden ausnahmegenehmigungen erteilt?
: wir wohnen in BERLIN.
: Vielen Dank!





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