Re: Erweiterung Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Oktober, 2006 um 14:34:55

Antwort auf: Erweiterung Carport von Athanassakis am 01 Oktober, 2006 um 14:12:11:

: Auf einem Grundstück, welches als Gemeinschaftseigentum genutzt wird (je 1/2 MEA; Mülltonnenstellplatz) wurde als Verlängerung der vorhandenen Carports eine Fahrradüberdachung gebaut. Musste ich meine schriftliche Zustimmung geben? Ist eine Baugenehmigung notwendig (NRW)?

Die Notwendigkeit eines Bauantrages ergibt sich aus der Größe und den genauen örtlichen Gegebenheiten.

Im Rahmen der Teilungserklärung nach WEG müssten Vereinbarungen getroffen worden sein, aus denen sich ergibt, wann und ob eine Zustimmung der Miteigentümer erforderlich ist. Für Sondernutzungsrechte könnte es auch Vereinbarungen geben, dass eine Zustimmung nicht erforderlich ist.



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