Abgeschickt von Sebastian am 16 Oktober, 2006 um 19:50:00:
Antwort auf: Einzelhaus von Julien am 16 Oktober, 2006 um 16:42:07:
Wenn es um die planungsrechtliche Festsetzung "offene Bauweise - nur Einzelhäuser" geht, ja (vgl. http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterungen_etc/d/doppelhaus.html).
Mitunter wird aber in Bebauungsplänen darüber hinaus auch die Zahl der Wohnungen geregelt, für solche Fälle greift die Frage nicht weit genug.
Gruß
Sebastian
: Sehr geehrte Damen und Herren,
: ist ein "Doppelhaus" ohne Grundstücksteilung - somit ein Zweifamilienhaus und kein Doppelhaus im juristischen Sinne - als ein Baukörper anzusehen und damit ein Einzelhaus?
: Die beiden Haushälften liegen wie eineiige Zwillinge nebeneinander.
: Besten Dank für Antworten.
: Julien