Abgeschickt von Sebastian am 19 November, 2006 um 19:51:29:
Antwort auf: Aussendämmung als Überbau von Peter am 19 November, 2006 um 19:09:11:
Glaub ich mit der Begründung kaum - allerdings sind zivilrechtliche Abwehransprüche hier schnell verwirkt.
Die mir bekannten öffentlich-rechtlichen Privilegierungen für Wärmeschutz (§ 6 BauO NRW) gehen jedenfalls von einer Isolierung auf eigenem Grundstück aus.