Re: Außerkraftsetzen der Verträge und Baupläne durch angebliche mündliche Vereinbarung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sigma am 13 Maerz, 2008 um 14:26:26:

Antwort auf: Außerkraftsetzen der Verträge und Baupläne durch angebliche mündliche Vereinbarung von bylevy am 11 Maerz, 2008 um 21:31:56:

: Verehrte Damen und Herren,
: hoffe durch die Schilderung des Falles und imzuge der Diskussion an notwendige Antworten ranzukommen.
: Der Architekt, mit dem die Bauherren aufgrund seiner unzureichenden und gewissenlosen "Leistung" die Zusammenarbeit beendet haben, hat sich mit dem Bauunternehmer, der seine Tätigkeit entgegen dem Leistungsverzeichnis und dem mit den Bauherren abgeschlossenem Vertrag ausgeführt hat, verbündet.
: Jetzt treten die Beiden für den jeweils Anderen als Zeugen auf und behaupten, dass die Ausführungen so mit dem Bauherren mündlich abgesprochen worden seien. Der Bauherr hat die "durch mündlichen Vereinbarungen" zunichte gemachten Schriftstücke und seine Familienangehörige, die aber "wegen Befangenheit" nicht als Zeugen auftreten dürfen.
: KANN VIELLEICHT JEMAND DA DRAUßEN DIE VERZWEIFLUNG LINDERN ?
: Hochachtungsvoll,
: m.k.l.

In erster Linie ist der Architekt seinem Auftraggeber verpflichtet, d.h. dass er ohne Ihre Zustimmung nichts beauftragen kann. Diese "Zustimmung" muß Ihr Architekt nachweisen können, z. B. mit Hilfe von Schriftprotokollen. Prüfen Sie den Architektenvertrag!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]