Re: Grenzbebauung mit Überbau


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Abgeschickt von K.D. am 18 Februar, 2005 um 08:35:49

Antwort auf: Re: Grenzbebauung mit Überbau von Robert am 14 Februar, 2005 um 14:58:45:

Baulasten stehen nicht im Grundbuch. In LSA werden die Baulasten ins Baulastenverzeichnis eingetragen. Dieses führt die Bauaufsichtsbehörde.

Im Normalfall sollte die Wand wenn auf der Grenze als Brandwand ausgebildet sein. Wenn das so genehmigt ist, war das auch bestimmt beauflagt oder in den Bauvorlagen dargestellt. So wie beschrieben, ist das keine Brandwand, weil sicher brennbare Teile wie Ortgang usw. überkragen. Als eigentlich nicht zulässig.




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