Re: Grenzbebauung mit Überbau


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Abgeschickt von katze am 28 Maerz, 2005 um 19:31:34

Antwort auf: Re: Grenzbebauung mit Überbau von K.D. am 18 Februar, 2005 um 08:35:49:

Sie werden wahrscheinlich wegen "unbilliger Härte" keinen Rückbau durchbekommen.
Aber Sie können eine - wenn auch kleine - jährlich Überbaurente beanspruchen.

: Baulasten stehen nicht im Grundbuch. In LSA werden die Baulasten ins Baulastenverzeichnis eingetragen. Dieses führt die Bauaufsichtsbehörde.

: Im Normalfall sollte die Wand wenn auf der Grenze als Brandwand ausgebildet sein. Wenn das so genehmigt ist, war das auch bestimmt beauflagt oder in den Bauvorlagen dargestellt. So wie beschrieben, ist das keine Brandwand, weil sicher brennbare Teile wie Ortgang usw. überkragen. Als eigentlich nicht zulässig.





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