Geh- und Fahrrecht


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Abgeschickt von Karsten am 24 Mai, 2008 um 11:24:55

Hallo!
Ich bin der Besitzer eines Lagerschuppens. Um diesen Lagerschuppen zu erreichen, muss ich über das Grundstück meines Nachbarn fahren. Hierfür wurde zu meinen Gunsten auf der gesamten befahrbaren Fläche des Nachbargrundstücks eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch vermerkt (Mitbenützungsrecht zum Gehen und Fahren).
Der dazu geschlossene Vertrag sagt
"räumen dem ... das Recht ein ... die bezeichnete Fläche ... jederzeit zum Gehen und zum Fahren mit Fahrzeugen aller Art mitzubenützen, die Fläche darf nicht verstellt werden."
Da meine vor dem Schuppen liegende befahrbare Fläche nur relativ schmal ist, stehe ich mit meinen Fahrzeugen beim Be- und Entladen oft ganz oder teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn. Mein Nachbar untersagt mir dies nun seit einiger Zeit. Es sagt, ein Geh- und Fahrrecht beinhalte nicht das Recht, auf seinem Grundstück stehend (auch teilweise) meine Fahrzeuge zu be- und entladen.
Stimmt das?

Viele Grüße,
Karsten




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