Re: Durchblickskorridore


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von R.Langenfeld am 25 Mai, 2008 um 09:41:44

Antwort auf: Re: Durchblickskorridore von Bolanger am 24 Mai, 2008 um 08:37:50:

In diesem Bebauungsplan steht, dass die Durchblicksbereiche von allen baulichen Anlagen freizuhalten sind. Somit lässt sich kein Sichtschutz realisieren.
Wir beabsichtigen, bevor es zum Prozess kommt, die Zulässigkeit dieser Festsetzung überprüfen lassen. Wie sollen wir vorgehen, an wen können wir uns wenden ?
Danke!
RL



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]