Abgeschickt von Spätzle am 28 Mai, 2008 um 17:53:57
Hallo an alle Baulöwen,
ich habe ein EFH auf einem ca. 1100 m² großem Grundstück. Dieses besagte Grundstück befindet sich in Sachsen.
Nun will ich auf dem hinteren Teil des Grundstücks ein "Gartenhaus" errichten.
Das Gartenhaus hat keinen Wasser-oder Abwasseranschluß.
Brauche ich dafür eine Baugenehmigung ?
Wenn ja ab welcher Größe ?
Kann ich diesen Bauantrag alleine machen oder muss das zwingend von einem Architekten gemacht werden ?
Ich weiß das dies viele Fragen sind aber ich hoffe auf Antworten.
Vielen Dank im voraus.
Spätzle