Re: Wie erfährt man von B-Plan-Befreiung beim Nachbarn?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Juni, 2008 um 09:25:27

Antwort auf: Wie erfährt man von B-Plan-Befreiung beim Nachbarn? von Irene am 10 Juni, 2008 um 08:08:41:

: Hallo!

: Durch Zufall haben wir erfahren, dass unser
: Nachbar bauen will.

: Haben wir irgendwelche Einflussmöglichkeiten darauf?
: Solange er den B-Plan einhält, vermutlich nicht?

: Aber was ist, wenn er für irgendetwas eine Befreiung
: bekommt, zum Beispiel dass der Grenzabstand aus dem
: B-Plan verringert wird oder mehr Geschosse erlaubt
: werden oder Ähnliches.
: Erfahren wir das als Nachbarn überhaupt???
: Werden wir für eine solche Befreiung gefragt,
: oder wird die einfach erteilt?

: Vielen Dank,
: Irene

Wenn von "nachbarschützenden" Vorschriften (Abstandflächen, Art der Nutzung, ...) abgewichen werden soll, die Sie als Nachbarn betreffen, werden Sie üblicherweise gehört bzw. müssen sogar die Zustimmung erklären, bevor befreit werden kann. Befreiungen von rein planungsrechtlichen Festsetzungen, die nachbarschützende Belange nicht betreffen können auch ohne Nachbarzustimmung befreit werden.



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