Re: Dauerwohnrecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Nadie am 11 Juni, 2008 um 10:41:58:

Antwort auf: Re: Dauerwohnrecht im Aussenbereich von Thomas Brien am 09 Juni, 2008 um 21:38:06:

Die Details eines § 35 Falles lassen sich in einem Forum nicht einmal ansatzweise erörtern, schon weil es diverser Hintergrundinformationen bedarf. Es gibt eine Reihe von guten Beratern auf diesem Gebiet (tw. auch in diesem Forum aktiv), die sollte man dann auch konsultieren.

Mir persönlich tun die Leute leid - für ihren 500 EUR-PC rennen sie durch 20 Läden, um das beste Angebot zu ergattern und beim > 100.000 EUR Hauskauf, für den sie sich über Jahre verschulden, glauben sie dem erstbesten Verkäufer alles, was er ihnen erzählt, um die max. 500 EUR sparen, die eine vernünftige Prüfung vielleicht kostet.

Fakt ist: Wenn Sie Spielgeld und Nerven übrig haben, können Sie hier vielleicht viel gewinnen. Sie müssen nur damit leben, auch mal eben alles zu verlieren.



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