Instandhaltungsrücklage


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Abgeschickt von A. Ferreira am 12 Juni, 2008 um 09:24:10

Hallo,
wir sind eine WEG mit fünf Eigentümern. Nun will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen. Wir haben über einen Bausparvertrag eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Hat er nun das Recht, sich seinen "Anteil" aus dieser Rücklage auszahlen zu lassen oder muss er die Rücklage an den Käufer seiner Wohnung abtreten? Gibt es hier auch gesetzliche Regelungen? In meinen Büchern habe ich nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus für Antworten
A. Ferreira




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