Einfriedungen


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Abgeschickt von TB am 20 Juni, 2008 um 18:06:09:

Hallo,

ich habe eine Frage zur Art der Einfriedungen. An das Grundstück meines Nachbarn grenzt mein Stellplatz bzw. befestigte Fläche. Die Fläche ist ca. 9 m x 3,5 m, wovon 5 m unter dem Carport liegen. Im Bereich davor verläuft eine Hecke des Nachbarn, die er leider nicht pflegt.

Frage: Ist es überhaupt erlaubt, diesen Bereich mit einer Hecke einzufrieden?

Mein Stellplatz wurde im Bauantragsverfahren genehmigt.

Die Hecke stellt eine ständige Belastung dar, da es sich um eine Buchenhecke handelt, deren Laub sich vor unserer Nebeneingangstür sammelt.

Kann ich die Pflege verlangen oder habe ich die Möglichkeit meine Einfriedung so zu gestalten (Länge oder Höhe), dass ich nicht mehr beeinträchtigt werde.

Danke für jeden konstruktiven Beitrag!

TB





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